Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.01.2026
Sonstiges
06.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Eröffnungen
26.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.03.2022 bis zum 31.12.2022
26.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.03.2022 bis zum 31.12.2022
26.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.03.2022 bis zum 31.12.2022
19.04.2022
Berichtigungen
04.04.2022
Neueintragungen